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   FG Hamburg, 30.10.2012 - 2 V 240/12   

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https://dejure.org/2012,38993
FG Hamburg, 30.10.2012 - 2 V 240/12 (https://dejure.org/2012,38993)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30.10.2012 - 2 V 240/12 (https://dejure.org/2012,38993)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2012 - 2 V 240/12 (https://dejure.org/2012,38993)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Umsatzsteuergesetz: ermäßigter Steuersatz für Wattwagenfahrten?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b
    Umsatzsteuergesetz : ermäßigter Steuersatz für Wattwagenfahrten?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuergesetz: ermäßigter Steuersatz für Wattwagenfahrten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein ermäßigter Steuersatz für den Betrieb von Wattwagen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein ermäßigter Steuersatz für den Betrieb von Wattwagen - Wattwagen stellen kein typisches Verkehrsmittel des Personennahverkehrs dar

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 253
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.07.2012 - XI R 39/10

    EuGH-Vorlage zur Frage des Anwendungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes

    Auszug aus FG Hamburg, 30.10.2012 - 2 V 240/12
    Mit der Steuerbegünstigung sollen die Beförderungen im öffentlichen Nahverkehr erfasst werden (BFH 10.07.2012 XI R 39/10, DStR 2012, 2128; vom 19.07.2007 V R 68/05, BStBl II 2008, 208; vom 31.05.2007 V R 18/05, BStBl II 2008, 206; Klenk in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 12 Rz. 462; Schuhmann in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 12 Rz. 1 ff.).

    Deshalb kommt auch unter dem Gesichtspunkt der Neutralität der Umsatzsteuer keine Verletzung des Unionsrechts in Betracht (vgl. BFH vom 10.07.2012 XI R 39/10, DStR 2012, 2128).

  • BFH, 19.07.2007 - V R 68/05

    Verfassungsgemäße Typisierung bei der ermäßigten Umsatzbesteuerung bestimmter

    Auszug aus FG Hamburg, 30.10.2012 - 2 V 240/12
    Mit der Steuerbegünstigung sollen die Beförderungen im öffentlichen Nahverkehr erfasst werden (BFH 10.07.2012 XI R 39/10, DStR 2012, 2128; vom 19.07.2007 V R 68/05, BStBl II 2008, 208; vom 31.05.2007 V R 18/05, BStBl II 2008, 206; Klenk in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 12 Rz. 462; Schuhmann in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 12 Rz. 1 ff.).
  • BFH, 31.05.2007 - V R 18/05

    Umsatzsteuerbegünstigung für Krankenfahrten (Hin- und Rückfahrt) mit Taxi im

    Auszug aus FG Hamburg, 30.10.2012 - 2 V 240/12
    Mit der Steuerbegünstigung sollen die Beförderungen im öffentlichen Nahverkehr erfasst werden (BFH 10.07.2012 XI R 39/10, DStR 2012, 2128; vom 19.07.2007 V R 68/05, BStBl II 2008, 208; vom 31.05.2007 V R 18/05, BStBl II 2008, 206; Klenk in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 12 Rz. 462; Schuhmann in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 12 Rz. 1 ff.).
  • BFH, 21.12.1993 - VIII B 107/93

    1. Zur Zulässigkeit des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eines

    Auszug aus FG Hamburg, 30.10.2012 - 2 V 240/12
    Dabei muss der Erfolg nicht wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (z. B. BFH vom 21.12.1993, VIII B 107/93, BStBl II 1994, 300).
  • BFH, 04.11.1994 - VI R 81/93

    Als Dienstleistungen i. S. des § 8 Abs. 3 EStG sind auch Nutzungsüberlassungen

    Auszug aus FG Hamburg, 30.10.2012 - 2 V 240/12
    Abgesehen davon, dass begünstigende Vorschriften zwar nicht generell eng aus zu legen sind, sie aber nicht im Wege der Auslegung -im Hinblick auf Art. 3 des Grundgesetzes- auf andere Steuerpflichtige ausgedehnt werden können, wenn nach der erkennbaren Absicht des Gesetzgebers die Begünstigungen auf bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen beschränkt sind (z. B. BFH vom 04.11.1994 VI R 81/93, BStBl II 1995, 338), sieht der erkennende Senat jedenfalls bei summarischer Betrachtung den Wattwagen nicht als typisches Verkehrsmittel des Personennahverkehrs an, dessen Einbeziehung in den Kreis der begünstigten Verkehrsmittel zwingend geboten erschiene.
  • FG Niedersachsen, 24.01.2018 - 11 K 236/17

    Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes bei Personenbeförderungen mit

    So habe das Finanzgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 30. Oktober 2012 2 V 240/12, EFG 2013, 253 festgestellt, dass auch Pferdekutschen nach einer durch Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz gebotenen erweiternden Auslegung unter Begriff des Taxis fallen könnten.

    Die Begünstigung des Sozialverkehrs sollte auch weiterhin gewährleistet bleiben (vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 30. Oktober 2012 2 V 240/12, EFG 2013, 253, Juris Rdnr. 10).

    Die Ausgestaltung im Einzelnen bleibt dem nationalen Gesetzgeber vorbehalten (FG Hamburg, Beschluss vom 30. Oktober 2012 2 V 240/12, EFG 2013, 253, Juris Rdnr. 12).

  • FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 11 K 236/17

    Ermäßigter Steuersatz für Personenbeförderungen auf einer autofreien Insel

    So habe das Finanzgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 30. Oktober 2012 2 V 240/12, EFG 2013, 253 festgestellt, dass auch Pferdekutschen nach einer durch Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz gebotenen erweiternden Auslegung unter Begriff des Taxis fallen könnten.

    Die Begünstigung des Sozialverkehrs sollte auch weiterhin gewährleistet bleiben (vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 30. Oktober 2012 2 V 240/12, EFG 2013, 253, Juris Rdnr. 10).

    Die Ausgestaltung im Einzelnen bleibt dem nationalen Gesetzgeber vorbehalten (FG Hamburg, Beschluss vom 30. Oktober 2012 2 V 240/12, EFG 2013, 253, Juris Rdnr. 12).

  • BFH, 28.08.2019 - XI R 27/17

    Ermäßigter Steuersatz für genehmigungsfreien Linienverkehr mit Schiffen

    aa) Zwar ist die Steuerermäßigung historisch aus der beabsichtigten Begünstigung des Sozialverkehrs zu erklären (vgl. BTDrucks 8/1779, 40) und dieser Zweck ist --auch mit Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Beförderungsmittel, die typischerweise nicht dem Personennahverkehr dienen-- womöglich nicht aufgegeben worden (vgl. BTDrucks 16/6739, 24; FG Hamburg, Beschluss vom 30.10.2012 - 2 V 240/12, EFG 2013, 253, Rz 10, 18; kritisch Nieuwenhuis, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2011, 1349).
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